Ist Google Analytics in Deutschland illegal?

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Veröffentlicht am 13. Jan. 2023 und bearbeitet am 3. Jan. 2024 von Iron Brands

Dieser Artikel wird automatisch übersetzt. Wechsle zur englischen Version, um das Original zu lesen.

Die Datenschutz-NGO noyb hat acht Beschwerden gegen deutsche Websites eingereicht, die sich darüber beschweren, dass die Verwendung von Google Analytics nicht GDPR-konform ist.

Die Beschwerden sind noch nicht entschieden. Allerdings haben vier europäische Datenschutzbehörden bereits in ähnlichen Beschwerden von noyb gegen die Verwendung von Google Analytics entschieden und eine weitere (die dänische Datatilsynet) hat Google Analytics in einer Pressemitteilung praktisch aus Dänemark verbannt. Diese Behörden verfolgen ein koordiniertes Vorgehen, so dass andere EWR- und EU-Länder wie Deutschland folgen könnten.

  1. Sollte ich mir über die GDPR in Deutschland Sorgen machen?
  2. Was ist die deutsche Datenschutzgesetzgebung?
  3. Warum die ganze Aufregung um die GDPR?
  4. Abschließende Überlegungen
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Lassen Sie uns eintauchen!

Sollte ich mir über die GDPR in Deutschland Sorgen machen?

Deutschland ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, daher gilt die GDPR für alle Datenverarbeitungsaktivitäten von deutschen Unternehmen.

Die GDPR gilt auch für jeden Dienst, der auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Wenn die Zielgruppe Ihrer Website Deutschland einschließt und Sie Google Analytics verwenden, gilt sie auch für Sie.

Aber es gibt einen Haken - es gilt nur, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Mit datenschutzfreundlichen Analysetools wie Simple Analytics können Sie wertvolle Einblicke gewinnen, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten. Auf diese Weise erfüllen Sie die GDPR, da sie für die Daten, die Sie verarbeiten, gar nicht erst gilt.

Was ist die deutsche Datenschutzgesetzgebung?

Der wichtigste Datenschutzrahmen ist die GDPR der Europäischen Union. Diese Gesetzgebung wird von deutschen Gerichten und der deutschen Datenschutzbehörde, dem BfDI, durchgesetzt. Deutschland unterliegt auch den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta, die die Privatsphäre schützen und ein Recht auf Datenschutz gewähren.

> Außerdem ist Deutschland ein Mitgliedstaat des Europarates. Als solcher hat Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert, die das Privatleben und den Schriftverkehr schützt. Deutschland hat auch die Konvention 108 des Europarats ratifiziert, die das einzige verbindliche internationale Abkommen zum Datenschutz ist.

Warum die ganze Aufregung um die GDPR?

Der jüngste Trend von Entscheidungen gegen Google Analytics ist Teil eines größeren rechtlichen Rätsels über Datenübertragungen zwischen dem EWR und den USA. Es geht also um viel mehr als nur um einzelne Länder wie Deutschland, und auch um Google Analytics. Wir haben in unserem Blog bereits ausführlich darüber geschrieben, daher hier eine Kurzfassung.

Das Kernproblem ist die Staatsüberwachung. Nach der DSGVO dürfen europäische personenbezogene Daten nur dann in Länder außerhalb des EWR übertragen werden, wenn dies sicher geschieht. Bei US-Datentransfers ist das schwierig, weil der US-Rechtsrahmen eine weitreichende und invasive Überwachung der Daten ausländischer Bürger, auch deutscher Bürger, erlaubt.

> Zwei Datenübertragungsrahmen (Safe Harbor und Privacy Shield) zwischen der EU und den USA ermöglichten in der Vergangenheit GDPR-konforme Datenübertragungen, aber beide Rahmen wurden vom EU-Gerichtshof in den Rechtssachen Schrems I und II für ungültig erklärt. Ein dritter Rahmen ist auf dem Weg, wird aber sicherlich rechtlich angefochten werden. Da sich bereits ein Urteil in der Rechtssache Schrems III abzeichnet, bleibt die Zukunft des Datenverkehrs zwischen der EU und den USA ungewiss.

In der Zwischenzeit müssen deutsche Unternehmen und europäische Unternehmen im Allgemeinen auf verschiedene rechtliche Instrumente (in der Regel Standardvertragsklauseln) zurückgreifen, um Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung rechtmäßig in die USA zu übertragen. Das Problem bei diesen Instrumenten ist jedoch, dass sie keinen Schutz gegen staatliche Überwachung bieten. Aus diesem Grund hat der Gerichtshof in der Rechtssache Schrems II klargestellt, dass sie durch zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ergänzt werden müssen, wenn Daten in "unsichere" Länder übermittelt werden. Dies ist bei den Übermittlungen, die für bestimmte Cloud-basierte Dienste wie Google Analytics erforderlich sind, schwierig und völlig unmöglich (wir haben darüber hier geschrieben).

Nach dem Schrems-II-Urteil im Jahr 2020 machten die meisten Unternehmen weiter wie gewohnt Geschäfte mit US-amerikanischen Dienstleistern. In der Zwischenzeit reichte die NGO noyb 101 Beschwerden über Datenübertragungen gegen europäische Websites ein, die Google Analytics und Facebook Connect nutzen, um die Behörden zu einer strengeren Durchsetzung des Schrems-II-Urteils zu bewegen.

Datenschutzbehörden koordinierten ihr Vorgehen auf europäischer Ebene, um die Beschwerden kohärent zu behandeln. So haben die österreichischen, französischen, italienischen, und Ungarisch haben sich die Datenschutzbehörden in sehr ähnlichen Entscheidungen gegen die Verwendung von Google Analytics ausgesprochen, und die dänische Datenschutzbehörde hat im Wesentlichen dasselbe in einer Pressemitteilung getan. Obwohl die Entscheidungen einen einzelnen für die Verarbeitung Verantwortlichen betreffen, schaffen sie alle einen Präzedenzfall, der praktisch auf ein staatenweites Verbot hinausläuft, wie wir hier erläutert haben. Sollte der BfDI dasselbe tun, würde seine Entscheidung einen ähnlichen Präzedenzfall für Deutschland schaffen.

Mit der Koordinierung auf europäischer Ebene und den einflussreichen französischen und italienischen Behörden als Vorreiter werden andere Datenschutzbehörden wahrscheinlich dem Beispiel folgen und eine härtere Gangart gegenüber Google Analytics einschlagen.

Abschließende Überlegungen

Glücklicherweise gibt es Alternativen zu Google Analytics, die keine personenbezogenen Daten erfassen und zu 100 % GDPR-konform sind. Simple Analytics ist eine davon. Wir sind der Meinung, dass Sie keine Cookies verwenden oder personenbezogene Daten sammeln müssen, um Einblicke in die Leistung Ihrer Website zu erhalten.

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