Lassen Sie sich eines gesagt sein: Nein, Google Analytics ist in Kanada nicht illegal. Die jüngsten rechtlichen Probleme von Google Analytics sind darauf zurückzuführen, dass die europäischen Behörden entschieden haben, dass die Verwendung von Google Analytics einen Verstoß gegen die GDPR-Bestimmungen zur außereuropäischen Datenübermittlung darstellt.
Da jedoch mehrere EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Google Analytics für rechtswidrig erklärt haben, lohnt es sich, hier etwas tiefer zu graben und die sich verändernde Landschaft zu erkunden.
- Welche Regeln gelten für Google Analytics in Kanada?
- Kann ich personenbezogene Daten von Europa nach Kanada übermitteln?
- Was soll die ganze Aufregung um Google Analytics?
- Datenschutzgesetze in Kanada im Allgemeinen
- Abschließende Überlegungen
Lassen Sie uns eintauchen!
Welche Regeln gelten für Google Analytics in Kanada?
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht in Kanada, da es kein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Dennoch müssen kanadische Unternehmen die GDPR einhalten, wenn sie auf den europäischen Markt abzielen oder Verhaltensweisen in der EU überwachen (dazu gehört auch die Verwendung von Google Analytics für eine Website, die auf ein europäisches Publikum abzielt).
Nach kanadischem Recht können Cookies auf der Grundlage der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung des Nutzers verarbeitet werden. Websites müssen einen Cookie-Hinweis und einen sofortigen Opt-out-Mechanismus bereitstellen.
Kann ich personenbezogene Daten von Europa nach Kanada übermitteln?
Die Europäische Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss für Kanada erlassen, der das Land im Wesentlichen zu einem sicheren Ziel für Datenübertragungen erklärt. Diese Entscheidung gilt nur für kommerzielle Organisationen - Sie können sich nicht darauf berufen, um personenbezogene Daten an eine kanadische öffentliche Einrichtung zu übermitteln.
Aufgrund des Angemessenheitsbeschlusses der Kommission werden Datenübermittlungen an ein kanadisches Unternehmen genauso behandelt wie beispielsweise Übermittlungen an ein slowenisches oder niederländisches Unternehmen. Sie können auf diese Weise Daten übermitteln, ohne zusätzlichen Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn Sie sich auf einen Angemessenheitsbeschluss berufen wollen, vergewissern Sie sich, dass er noch gültig ist.
Was soll die ganze Aufregung um Google Analytics?
Der jüngste Trend zu Entscheidungen gegen Google Analytics ist Teil eines größeren rechtlichen Rätsels über Datenübertragungen zwischen dem EWR und den USA. Das Problem betrifft Kanada nicht direkt, aber es betrifft kanadische Websites, die Google Analytics verwenden, sofern sie auf den europäischen Markt und das europäische Publikum ausgerichtet sind. Wir haben in unserem Blog ausführlich darüber geschrieben, daher hier eine Kurzfassung.
Das Kernproblem ist die Staatsüberwachung. Nach der Datenschutz-Grundverordnung können europäische personenbezogene Daten nur sicher außerhalb des EWR übertragen werden. Das ist für US-Datentransfers schwierig, weil der US-Rechtsrahmen eine umfassende und invasive Überwachung der Daten ausländischer Bürger erlaubt. Nehmen wir an, ein kanadisches Unternehmen sammelt mit Google Analytics die personenbezogenen Daten von Nutzern in der EU. In diesem Fall werden die Daten zur Verarbeitung an Google in die USA übermittelt, was das Risiko birgt, dass die Daten von US-Behörden überwacht werden.
Zwei verschiedene Datenübertragungsrahmen (Safe Harbor und Privacy Shield) zwischen der EU und den USA ermöglichten in der Vergangenheit GDPR-konforme Datenübertragungen, aber beide Rahmen wurden vom EU-Gerichtshof in den Rechtssachen Schrems I und II für ungültig erklärt. Ein dritter Rahmen ist auf dem Weg, wird aber zweifelsohne rechtlich angefochten werden. Da sich bereits ein Urteil in der Rechtssache Schrems III abzeichnet, bleibt die Zukunft des Datenverkehrs zwischen der EU und den USA ungewiss.
In der Zwischenzeit müssen Unternehmen auf verschiedene rechtliche Instrumente (in der Regel Standardvertragsklauseln) zurückgreifen, um Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung rechtmäßig in die USA zu übertragen. Das Problem bei diesen Instrumenten ist jedoch, dass sie keinen Schutz gegen staatliche Überwachung bieten. Aus diesem Grund hat der Gerichtshof in der Rechtssache Schrems II klargestellt, dass sie durch zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ergänzt werden müssen, wenn Daten in "unsichere" Länder übermittelt werden. Dies ist bei den Übermittlungen, die für bestimmte Cloud-basierte Dienste wie Google Analytics erforderlich sind, schwierig und völlig unmöglich (wir haben darüber hier geschrieben). Die staatliche Überwachung ist also der Grund dafür, dass die Übermittlung von Daten nach Kanada in der Regel weniger heikel ist als die Übermittlung in die USA, auch wenn eine Angemessenheitsentscheidung für beide Länder gilt.
Nach dem Schrems-II-Urteil im Jahr 2020 haben die meisten Unternehmen ihre Geschäfte mit in den USA ansässigen Dienstleistern wie gewohnt weitergeführt. In der Zwischenzeit koordinierten die Datenschutzbehörden ihre Vorgehensweise bei Datenübermittlungen auf europäischer Ebene. So haben die österreichischen, französischen, Italienisch und Ungarisch haben sich die Datenschutzbehörden in ähnlichen Entscheidungen gegen die Verwendung von Google Analytics ausgesprochen. Auch die dänische Datenschutzbehörde nahm in einer Pressemitteilung eine strikte Haltung ein. Alle Entscheidungen laufen praktisch auf ein staatsweites Verbot hinaus, wie wir hier erläutert haben. Andere Datenschutzbehörden werden wahrscheinlich dem Beispiel folgen und eine strengere Haltung gegenüber Google Analytics einnehmen.
Datenschutzgesetze in Kanada im Allgemeinen
Kanada verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen für den Datenschutz. Der Federal Privacy Act aus dem Jahr 1983 und der Personal Information Protection and Electronic Documents Act aus dem Jahr 2000 spielen eine entscheidende Rolle im kanadischen Datenschutzrahmen.
Abschließende Überlegungen
Ob Google Analytics in Kanada nun illegal ist oder nicht, es ist definitiv nicht datenschutzfreundlich für Ihre Website-Besucher. In einer Welt, in der staatliche Überwachung und monopolistisches Fehlverhalten offensichtlicher denn je sind, streben wir nach einem unabhängigen Internet.
Mit Simple Analytics können Sie dennoch Einblicke gewinnen und Möglichkeiten aus der Analyse Ihrer Website entdecken, ohne Cookies zu verwenden oder persönliche Daten zu sammeln. Möchten Sie sehen, wie das aussieht? Sehen Sie sich unser Live-Dashboard hier an.
Wenn Sie das anspricht, probieren Sie uns aus. Es ist kostenlos.