Ist Google Analytics in Japan illegal?

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Veröffentlicht am 13. Jan. 2023 von Iron Brands

Dieser Artikel wird automatisch übersetzt. Wechsle zur englischen Version, um das Original zu lesen.

Lassen Sie sich eines Besseren belehren: Nein, Google Analytics ist in Japan nicht illegal. Die jüngsten rechtlichen Probleme von Google Analytics sind darauf zurückzuführen, dass die europäischen Datenschutzbeauftragten entschieden haben, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die GDPR-Vorschriften für außereuropäische Datenübertragungen verstößt.

Da jedoch mehrere EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Google Analytics für rechtswidrig erklärt haben, lohnt es sich, hier etwas tiefer zu graben und die sich verändernde Landschaft zu erkunden.

  1. Welche Regeln gelten für Google Analytics in Japan?
  2. Kann ich personenbezogene Daten von Europa nach Japan übermitteln?
  3. Was soll die ganze Aufregung um Google Analytics?
  4. Datenschutzgesetzgebung in Japan, allgemein
  5. Abschließende Überlegungen
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Lassen Sie uns eintauchen!

Welche Regeln gelten für Google Analytics in Japan?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht in Japan, da das Land nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Dennoch müssen japanische Unternehmen die GDPR einhalten, wenn sie auf den europäischen Markt abzielen oder Verhaltensweisen in der EU überwachen (dazu gehört auch die Verwendung von Google Analytics für eine Website, die auf ein europäisches Publikum abzielt).

Cookies sind in Japan streng geregelt und dürfen nur mit aktiver Zustimmung des Nutzers verarbeitet werden. Daher müssen Websites, die Google Analytics verwenden, ein Cookie-Banner mit einem Opt-in-Mechanismus einrichten, um die Zustimmung einzuholen.

Kann ich personenbezogene Daten von Europa nach Japan übermitteln?

Die Europäische Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss für Japan erlassen, der das Land im Wesentlichen als sicheres Ziel für Datenübertragungen ausweist. Datenübertragungen zwischen der EU und Japan werden genauso behandelt wie Datenübertragungen innerhalb der EU und erfordern keinen zusätzlichen Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften.

Bitte beachten Sie, dass die Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn Sie sich auf einen Angemessenheitsbeschluss berufen wollen, vergewissern Sie sich, dass er noch gültig ist.

Was soll die ganze Aufregung um Google Analytics?

Der jüngste Trend zu Entscheidungen gegen Google Analytics ist Teil eines größeren rechtlichen Rätsels über Datenübertragungen zwischen dem EWR und den USA. Das Problem betrifft Japan nicht direkt, aber es betrifft japanische Websites, die Google Analytics verwenden, sofern sie auf den europäischen Markt und das europäische Publikum ausgerichtet sind. Wir haben auf unserem Blog ausführlich darüber geschrieben, hier also eine Kurzfassung.

Das Kernproblem ist die Staatsüberwachung. Nach der Datenschutz-Grundverordnung können europäische personenbezogene Daten nur sicher außerhalb des EWR übertragen werden. Dies ist für US-Datentransfers schwierig, da der US-Rechtsrahmen eine umfassende und invasive Überwachung der Daten ausländischer Bürger erlaubt. Nehmen wir an, ein japanisches Unternehmen sammelt mit Google Analytics die personenbezogenen Daten von Nutzern in der EU. In diesem Fall werden die Daten zur Verarbeitung durch Google in die USA übermittelt, was das Risiko birgt, dass die Daten von US-Behörden überwacht werden.

Zwei verschiedene Datenübertragungsrahmen (Safe Harbor und Privacy Shield) zwischen der EU und den USA ermöglichten in der Vergangenheit GDPR-konforme Datenübertragungen, aber beide Rahmen wurden vom EU-Gerichtshof in den Rechtssachen Schrems I und II für ungültig erklärt. Ein dritter Rahmen ist auf dem Weg, wird aber zweifelsohne rechtlich angefochten werden. Da sich bereits ein Urteil in der Rechtssache Schrems III abzeichnet, bleibt die Zukunft des Datenverkehrs zwischen der EU und den USA ungewiss.

In der Zwischenzeit müssen Unternehmen auf verschiedene rechtliche Instrumente (in der Regel Standardvertragsklauseln) zurückgreifen, um Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung rechtmäßig in die USA zu übertragen. Das Problem bei diesen Instrumenten ist jedoch, dass sie keinen Schutz gegen staatliche Überwachung bieten. Aus diesem Grund hat der Gerichtshof in der Rechtssache Schrems II klargestellt, dass sie durch zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre ergänzt werden müssen, wenn Daten in "unsichere" Länder übermittelt werden. Dies ist bei den Übermittlungen, die für bestimmte Cloud-basierte Dienste wie Google Analytics erforderlich sind, schwierig und völlig unmöglich (wir haben darüber hier geschrieben).

Nach dem Schrems-II-Urteil im Jahr 2020 machten die meisten Unternehmen wie gewohnt mit US-amerikanischen Dienstleistern weiter. In der Zwischenzeit haben die Datenschutzbehörden ihre Vorgehensweise bei Datenübermittlungen auf europäischer Ebene koordiniert. So haben die österreichischen, französischen, Italienisch und Ungarisch haben sich die Datenschutzbehörden in ähnlichen Entscheidungen gegen die Verwendung von Google Analytics ausgesprochen. Auch die dänische Datenschutzbehörde nahm in einer Pressemitteilung eine strenge Haltung ein. Alle Entscheidungen laufen auf ein landesweites Verbot hinaus, wie wir hier erläutert haben. Andere Datenschutzbehörden werden wahrscheinlich dem Beispiel folgen und eine härtere Gangart gegenüber Google Analytics einlegen.

Datenschutzgesetzgebung in Japan, allgemein

Das wichtigste japanische Datenschutzgesetz ist der Protection of Personal Information Act. Das Gesetz wurde im Jahr 2015 geändert. Das APPI wird hauptsächlich von der japanischen Datenschutzbehörde (der Personal Information Protection Commission) durchgesetzt.

Abschließende Überlegungen

Ob Google Analytics in Japan illegal ist oder nicht, es ist definitiv nicht datenschutzfreundlich für Ihre Website-Besucher. In einer Welt, in der staatliche Überwachung und monopolistisches Fehlverhalten offensichtlicher denn je sind, streben wir nach einem unabhängigen Internet.

Mit Simple Analytics können Sie dennoch Einblicke gewinnen und Möglichkeiten aus der Analyse Ihrer Website entdecken, ohne Cookies zu verwenden oder persönliche Daten zu sammeln. Möchten Sie sehen, wie das aussieht? Sehen Sie sich unser Live-Dashboard hier an.

Wenn Sie das anspricht, probieren Sie uns aus. Es ist kostenlos.

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